Holzlagerung auf öffentlichen Flächen

oft nicht zulässig, Meldung bei der Gemeinde vorab wichtig

Die Gemeinde stellt eine deutliche Zunahme von Holzlagerungen aus Waldarbeiten auf
gemeindlichen Flächen fest.

Leider handelt es sich bei vielen Lagerstätten um Ausgleichsoder sogar Ökoflächen.

Eine dauerhafte Lagerung ist dort aber nicht zulässig.

 

Die Gemeinde muss regelmäßig gegenüber der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt
den Zustand von Ausgleichs- und Ökoflächen melden. Längerfristige Holzlagerungen stellen
dann ein erhebliches Problem dar.

 

Die Marktverwaltung bittet daher alle betreffenden Waldbesitzer entsprechende Lagerungen
vorab zu melden (z.B. per E-Mail an markt-gangkofen@t-online.de ), insbesondere Angaben
zu Menge, voraussichtlicher Dauer der benötigten Lagerung und den beabsichtigten Lagerort
anzugeben. Nur dann ist eine Prüfung möglich, ob überhaupt und ggf. unter welchen
Voraussetzungen eine vorübergehende Lagerung erfolgen kann. Zur telefonischen
Kontaktaufnahme stehen Herr Fußeder (Tel. 08722/949422) oder Herr Kindermann (Tel.
08722/949419) zur Verfügung.