Gartenflächengestaltungs- und Gebäudebegrünungssatzung

liegt zur Einsicht auf

Der Marktgemeinderat hat in der letzten Sitzung am 23.01.2024 eine Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und der Bepflanzung von Gebäuden beschlossen. Die Satzung wurde auf der Grundlage eines Musters erarbeitet, das der Bayerische Gemeindetag mit einer weiteren Mitgliedsgemeinde mit ähnlicher Struktur des Gemeindegebiets ausgearbeitet hat. Anzuwenden ist die Satzung z.B. für Vorhaben für die ein Bauantrag zu stellen ist oder die eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfordern.   

 

Diese Gartenflächengestaltungs- und Gebäudebegrünungssatzung wurde nun bekanntgemacht und liegt bis 04.03.2024 im Rathaus zur öffentlichen Einsicht aus. Näheres dazu ist der anliegenden Bekanntmachung zu entnehmen. Die Satzung ist damit in Kraft getreten.